Personendaten: Zweck vor Sammlung
Wer personenbezogene Informationen sammelt, verknüpft oder weitergibt, muss den anwendbaren Datenschutzrahmen beachten. Öffentlich zugänglich und nichtkommerziell bedeutet keine allgemeine Ausnahme. Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit und angemessene Aufbewahrung sind zu prüfen.
Beispiel: Die technische Einordnung einer eigenen Domain benötigt gewöhnlich kein Dossier über eine Privatperson. Eine öffentliche berufliche Kontaktangabe darf nicht automatisch für beliebige Profile oder Veröffentlichungen weiterverwendet werden.
Besondere Daten und Minderjährige
Gesundheitsdaten, politische Ansichten, religiöse Überzeugungen oder biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung unterliegen zusätzlichen Anforderungen. Eine gewöhnliche Rechtsgrundlage allein genügt für besondere Datenkategorien nicht; einschlägige Ausnahmen müssen gesondert geprüft werden. Angaben zu Straftaten sind ebenfalls besonders geregelt.
Beispiel: Aus Posts eine vermutete Erkrankung oder politische Zuordnung einer Person abzuleiten ist keine harmlose Erweiterung eines Suchtreffers. Für Daten von Kindern ist besonderer Schutz geboten. Keine privaten Aufenthaltsorte, Schulwege oder persönlichen Profile veröffentlichen.
DSB: besondere Datenkategorien ↗ · DSGVO: insbesondere Artikel 5, 6, 9 und 10 ↗
Quellen nennen ersetzt keine Nutzungserlaubnis
Informationen lesen, ein geschütztes Werk kopieren und es öffentlich weiterverbreiten sind verschiedene Handlungen. Prüfen Sie Lizenz, Nutzungsumfang, Zitatvoraussetzungen und Rechte Dritter. Eine Privatkopie berechtigt nicht automatisch zur Veröffentlichung. Auch Screenshots können geschützte Inhalte enthalten.
Beispiel: Eine Fundstelle verlinken ist etwas anderes als den vollständigen Artikel oder ein fremdes Foto auf der eigenen Website abzubilden. Bei übernommenen Inhalten bleiben Lizenzbedingungen und erforderliche Zuschreibungen sichtbar.
Zugang und Plattformbedingungen beachten
Keine fremden Zugangsdaten verwenden, Sperren umgehen oder Systeme ohne Berechtigung testen. Prüfen Sie API-Vorgaben und Nutzungsbedingungen; ein Tool übernimmt diese Prüfung nicht für Sie. Nicht jeder Verstoß gegen Plattformbedingungen ist automatisch eine Straftat, und technische Erreichbarkeit ist keine allgemeine Zugriffserlaubnis.
Beispiel: Öffentlich bereitgestellte DNS-Angaben nachsehen ist nicht mit dem Eindringen in einen geschützten Verwaltungsbereich gleichzusetzen. Für weitergehende Tests braucht es eine klar festgelegte Berechtigung und einen begrenzten Umfang.
RIS: § 118a StGB – widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem ↗
Journalistische Zwecke sind keine pauschale Ausnahme
§ 9 DSG enthält besondere Regeln für journalistische Zwecke. Ob sie greifen, hängt von Tätigkeit, Zweck und gesetzlicher Interessenabwägung ab. Ein öffentliches Blog, eine private Recherche oder die Bezeichnung „OSINT“ allein schafft keine Freistellung.
Beobachtung dokumentieren, Beschuldigung vermeiden
Eine IP-Adresse, ein gemeinsamer Benutzername oder ein auffälliger Metadateneintrag identifiziert allein keine verantwortliche Person. Bei ernsthaften Verdachtsfällen sachlich dokumentieren und fachliche oder behördliche Unterstützung suchen. Eigene Nachforschungen dürfen nicht in unberechtigte Zugriffe, öffentliche Vorwürfe oder die Verbreitung privater Daten übergehen.
Beratung und zuständige Stellen in Österreich → · Dokumentation üben →
Redaktioneller Stand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung eines persönlichen Falls.