01 · Frage und Berechtigung klären
Schreiben Sie auf, was Sie überprüfen wollen und was ausdrücklich außerhalb der Frage liegt. Prüfen Sie Zweck, Zugang, erforderliche Daten und zulässige Verwendung, bevor Sie sammeln. Ein öffentlich erreichbarer Inhalt begründet allein keine Erlaubnis für jede Verarbeitung.
Im Beispiel: Verglichen werden nur die beiden Texte. Es wird weder nach Verfasserinnen und Verfassern recherchiert noch ein persönliches Profil erstellt.
Rechtliche Grenzen mit Österreichbezug →02 · Ausgangsmaterial und Arbeitsschritte festhalten
Bewahren Sie rechtmäßig vorhandenes Ausgangsmaterial unverändert und getrennt von Arbeitskopien auf. Notieren Sie Herkunft, Abrufzeit mit Zeitzone, Dateibezeichnung und angewandte Schritte. Ein Screenshot zeigt eine Ansicht; er ersetzt nicht alle Eigenschaften der ursprünglichen Quelle.
Ein SHA-256-Hash kann spätere Veränderungen einer bestimmten Datei erkennbar machen. Er bestätigt weder Herkunft noch Wahrheit oder Vollständigkeit. Metadaten können fehlen oder verändert worden sein.
Im Beispiel: Beide Fassungen erhalten getrennte Kennungen. Der Vergleich erfolgt an Kopien. Herkunft und mögliche Lücken bleiben ausdrücklich dokumentiert.
Dateihash lokal im Browser prüfen →03 · Quelle, Zeitpunkt und Aussage unterscheiden
Erfassen Sie die konkrete Fundstelle, den Zeitpunkt Ihrer Beobachtung und gegebenenfalls den vom Anbieter angegebenen Veröffentlichungs- oder Archivzeitpunkt. Das sind unterschiedliche Angaben. Dokumentieren Sie Werkzeuge, Versionen und Verarbeitung; achten Sie bei Archivseiten auf die tatsächlich angezeigte Fassung.
Im Beispiel: „In Fassung B fehlt Absatz 3“ ist eine Beobachtung. „Der Betreiber wollte etwas vertuschen“ ist eine unbelegte Vermutung und gehört nicht als Feststellung in den Bericht.
04 · Unabhängig gegenprüfen
Fragen Sie, welche andere Erklärung zu den Beobachtungen passen könnte. Mehrere Seiten können dieselbe Ursprungsquelle übernehmen und sind dann keine unabhängige Bestätigung. Auch zwei Treffer beweisen einen Sachverhalt nicht automatisch.
Im Beispiel: War eine Fassung unvollständig gespeichert? Wurde ein anderer Seitenabschnitt erfasst? Gibt es eine datierte Originalveröffentlichung? Wo die Antwort fehlt, bleibt die Unsicherheit sichtbar.
05 · Ergebnis begrenzen und Aufbewahrung planen
Berichten Sie Frage, Material, Vorgehen, belegte Beobachtungen, alternative Erklärungen und offene Punkte. Beschränken Sie die Aussage auf das tatsächlich Geprüfte. Eine private Dokumentation ersetzt keine fachgerechte Beweissicherung oder gerichtliche Beurteilung.
Im Beispiel: „Die vorliegenden Fassungen unterscheiden sich an Absatz 3. Zeitpunkt, Ursache und Vollständigkeit der Änderung konnten nicht unabhängig bestätigt werden.“ Legen Sie auch fest, wer die Unterlagen benötigt und wann sie gelöscht werden können.
Ihre lokale Dokumentationsvorlage
Die Vorlagen sind leere Arbeitsunterlagen. Laden Sie sie auf Ihren Rechner und bearbeiten Sie sie dort. Diese Website nimmt ausgefüllte Protokolle nicht entgegen. Die Vorlage schafft keine Garantie für Rechtskonformität oder gerichtliche Verwertbarkeit.
UTF-8 · keine Makros, keine Skripte · keine Anmeldung. Eine Kopie auf Ihrem Rechner ist von der technischen Zugriffsprotokollierung beim Download zu unterscheiden.
Weiterführende Grundlagen
Die NIST-Handreichung beschreibt Überlegungen zur Erhaltung digitaler Beweismittel für Personen, die damit umgehen. Sie ist keine österreichische Verfahrensvorschrift. Unsere Übung konzentriert sich auf nachvollziehbare Dokumentation und ersetzt keine professionelle Untersuchung.
NIST IR 8387: Erhaltung digitaler Beweismittel ↗ · Digitale Forensik verstehen →
Redaktioneller Stand und Quellenprüfung: 11. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung eines persönlichen Falls.